Gewerberaum Mietrecht

Fachanwalt Mietrecht – Privates Mietrecht (Wohnraum Mietrecht)

Beratungsschwerpunkte

1

Kündigung und Mietkaution

2

vor Auszug aus der Wohnung und hinsichtlich Nebenkosten-Abrechnungen

3

Wohnungsmängel

4

gewerbliche Mietverträge für Privatleute

 

Gewerberaum Mietrecht

Der Bereich des Gewerberaummietrechts und des Mietrechts stellt neben dem Strafrecht einen besonderen Schwerpunkt meiner außergerichtlichen und gerichtlichen Tätigkeiten dar. Ich war von 1997 bis 2019 auch als Rechtsberater des DMB Hannover e.V. tätig. 

Vor allem die Rechtssprechung zum Gewerberaummietrecht, zum Mietrecht sowie zum Wohnungseigentumsrecht, aber auch zum Maklerrecht entwickelt sich praktisch täglich weiter. Nur ein spezialisierter Berater, der die jüngste Rechtsprechung der regionalen Gerichte sowie der Obergerichte kennt und diese auf den konkreten Sachverhalt übertragen kann, wird in diesem Bereich dauerhaft eine kompetente Beratung und Vertretung gewährleisten können. Deshalb betrachte ich, als Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht, eine überobligatorische Fortbildung als Selbstverständlichkeit. 

 

Ich prüfe und gestalte  Gewerberaummietverträge  und Wohnraummietverträge und berate und vertrete Sie bei Fragen zur Miethöhe und Durchsetzung von Zahlungsansprüchen (Forderungseinzug/Inkasso,  Mietsicherheit/ Mietkaution, Mieterhöhung oder Mietminderung). Sie werden vertreten bei Schadenersatzforderungen oder Betriebskostenabrechnungen ebenso wie bei Fragen im Zusammenhang mit der Instandhaltung und Instandsetzung der Mietsache sowie bei Schönheitsreparaturen und Renovierung. Sie profitieren von einer langjährigen Erfahrung im Zusammenhang mit allen auftretenden Rechtsfragen bei der Durchsetzung und Abwehr von Kündigungen einschließlich der vollstreckungsrechtlichen Fragestellungen (Vollstreckungsschutz), insbesondere im Zusammenhang mit Mieterschutz und Zwangsräumung. 

 

Die Miete, insbesondere von Geschäftsräumen und Wohnraum, bieten immer wieder Anlass für Streitigkeiten auf verschiedenen Gebieten und in verschiedenen Bereichen, die in der Regel besser und schneller geklärt werden können, wenn Sie sich direkt von einem Anwalt dazu beraten lassen.

 

Was sind Gewerbemietverträge ?

Gewerbliche Mietverträge werden in der Regel zwischen einem Vermieter und einem Gewerbetreibenden abgeschlossen. Für Gewerbetreibende fallen aber bestimmte Mieterschutzklauseln weg:

 

  • Die Miethöhe kann frei vereinbart werden und muss sich nicht nach Mietpreisspiegeln richten.
  • Der Vermieter kann den Mieter im Rahmen des Mietvertrages zu mehr Reparaturleistungenverpflichten.
  • Der Vermieter kann dem Mieter leichter kündigen – ohne Angabe von Gründen.

 

So tricksen die Vermieter

In Hannover gibt es Vermieter, die viele ihrer Wohnungen mit Gewerbemietverträgen vermieten.

Der Trick:
Nicht ein Mieter, sondern ein naher Verwandter oder Freund mietet die Wohnung. Als Mietzweck wird im Vertrag „Weitervermietung an Dritte“ eingetragen. Fertig ist der Gewerbemietvertrag

Mieterverbände warnen davor, solche Gewerbemietverträge über Wohnraum abzuschliessen. Sie fordern ein gesetzliches Verbot für derartige Umgehungspraktiken.