Fallbeispiel
Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter
Die fristlose Kündigung
Die Antwort
Eine verschärfte Form der Kündigung einer Wohnung besteht immer dann, wenn von Seiten des Mieters erhebliche Vertragsverletzungen gegeben sind, der Hausfrieden nachhaltig (dauerhaft) gestört wurde oder bei einem erheblichen Zahlungsrückstand der Wohnungsmiete.
Als Folge dieser Verfehlungen sieht das Deutsche Mietrecht sogar die fristlose Kündigung vor.
Wichtig!
Eine fristlose Kündigung des Mietverhältnissesaufgrund einer „erheblichen Vertragsverletzung“ bzw. „nachhaltigen Störung des Hausfriedens“ ist zulässig nur nach vorheriger Abmahnung durch den Vermieter.
Die ordentliche Kündigung
Die Antwort
Eine ordentliche Kündigung der Wohnung aus obigen Gründen ist jederzeit möglich.
Auch bei Anmeldung von Eigenbedarf durch den Vermieter oder naher Familienangehöriger ist eine Kündigung berechtigt.
Der Vermieter einer Wohnung ist verpflichtet dem Mieter die genauen Kündigungsgründe im Kündigungsschreiben mittzuteilen.
Wann ist ein „erheblicher Zahlungsverzug“ gegeben?
Die Antwort
Als „erheblicher Zahlungsverzug“ bezeichnet es der Gesetzgeber im Allgemeinen schon dann, wenn ein Mieter an zwei aufeinanderfolgenden Monaten im Rückstand ist, mit mehr als einer Monatsmiete.
Wann ist eine fristlose Kündigung unwirksam?
Die Antwort
Wird der Zahlungsrückstand der Mieteausgeglichen innerhalb zweier Monate nach Zustellung der Räumungsklage, so verliert die fristlose Kündigung ihre Gültigkeit.
Hierbei ist es unerheblich, ob die Mietschuldenbeglichen werden vom Mieter der Wohnung selbst oder von einer öffentlichen Stelle (z.B. Sozialamt).