WEG Recht

Fachanwalt Mietrecht – Privates Mietrecht (Wohnraum Mietrecht)

Beratungsschwerpunkte

1

Kündigung und Mietkaution sowie vor Abschluß des Mietvertrages

2

vor Auszug aus der Wohnung und hinsichtlich Nebenkosten-Abrechnungen

3

bei Wohnungsmängeln

Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht)

Das Wohnungseigentumsrecht (WEG) stellt einen Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit dar. Ich berate und vertrete Sie in dem gesamten Bereich des Wohnungseigentumsrechts, wobei ich sowohl die Eigentümergemeinschaft, als auch einzelne (werdende) Eigentümer oder die Verwaltung vertrete. Daneben berate ich meine Mandanten beim Kauf und Verkauf von Eigentumswohnungen oder Teileigentum und im Vorfeld oder im Nachgang von Wohnungseigentümerversammlungen. Auch eine Vertretung bei Wohnungseigentumsversammlungen durch mich ist möglich. 

Ich vertrete Sie bei Problemen der Umsetzung, aber auch der Anfechtung von WEG-Beschlüssen, der Erstellung oder Prüfung von Teilungserklärungen, der Prüfung von Wirtschaftsplänen oder Abrechnungen ebenso wie bei Fragen im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Beendigung von Hausverwalterverträgen. Auch eine Vertretung im gerichtlichen Verfahren ist selbstverständlich. 

Speziell für Immobilienunternehmen und Hausverwaltungen biete ich eine externe Rechtsabteilung durch Abschluss eines individuellen Beratervertrages an. 

Auch als Verwaltungsbeirat werden Sie von uns umfassend beraten. 

Im Wohnungseigentumsrecht stehen die Rechtsbeziehungen der einzelnen Wohnungseigentümer untereinander und zu dem Verwalter im Vordergrund. 

Als Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht bin ich Ihnen bei allen in diesem Zusammenhang – auch strafrechtlich – entstehenden Problemen behilflich und stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Als Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht berate und vertrete ich Eigentümer, aber auch Hausverwaltungen und kann so meine Mandantschaft auf dem gesamten Gebiet des Wohnungseigentumsrechts qualifiziert bedienen, speziell in den Bereichen:

E

Beratung bei Kauf oder Verkauf von Eigentumswohnungen oder Teileigentum

E

Beratung von Wohnungseigentümerversammlungen im Vorfeld oder im Nachgang

E

Juristische Beratung und Vertretung einzelner Miteigentümer bei Wohnungseigentümerversammlungen

E

Durchsetzung und Anfechtung von WEG-Beschlüssen

E

Prüfung und Erstellungvon Teilungserklärungen

E

Prüfung von Abrechnungen und Wirtschaftsplänen

E

Fragen rund um den Abschluss oder die Beendigung von Hausverwalterverträgen

E

Vertretung Ihrer Interessen im gerichtlichen Verfahren

E

WEG als Rechtssubjekt

E

Grundbucheintragung

E

Teilungserklärung (Gestaltung, Auslegung, Wirkung)

E

Wohnungseigentümer

E

Rechtsstellung

E

Verhältnis zueinander und zum Verwalter

E

Rechte und Pflichten

E

Haftung

E

Insolvenzverwalter und Verwaltung

E

Beschlussfassung

E

gerichtliche Anfechtung von Beschlüssen

E

Störung des Gemeinschaftseigentums

E

Modernisierung

E

Sondereigentum

E

Allgemeineigentum

E

Gemeinschaftseigentum

E

Eigentümerversammlung

E

Wohngeld und Hausgeld

E

Sonderumlage

E

Jahresabrechnung

E

Hausgeldabrechnung

E

Wirtschaftsplan

E

Instandsetzungsrücklage und Instandhaltungsrücklage

E

Entziehungsklage

E

Anfechtungsklage

E

Beschlussanfechtung