Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht

Fachanwalt Mietrecht – Privates Mietrecht (Wohnraum Mietrecht)

Beratungsschwerpunkte

1

Beratung und Vertretung im Ermittlungsverfahren

2

Verteidigung in der Hauptverhandlung

3

Nebenklagevertretung

Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht (allgemein)

Eine Überschneidung erfährt das Gewerberaummietrecht, aber auch das Mietrecht sowie Maklerrecht mit dem Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Wir vertreten Sie als Opfer von Vermögensdelikten, aber auch Eigentumsdelikten und Besitzrechtsverletzungen (Hausfriedensbruch, Diebstahl, Sachbeschädigung etc.). Aber auch im Falle einer strafrechtlichen Verfolgung klären wir Sie über die zu erwartenden Sanktionen (Strafmaßauflagen, Maßregeln) auf. Bevor Sie sich gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft einlassen, beantragen wir für Sie zunächst Akteneinsicht. Erst dann erfolgt ggf. eine Einlassung über uns. 

Daneben nehmen wir für Sie Ihre Interessen als Opfer wahr (Opferanwalt). 

Auch die Prozessbeobachtung ist wichtig. Für Geschädigte – insbesondere geschädigte Unternehmen – ist es regelmäßig sinnvoll, die Hauptverhandlung gegen einen Angeklagten beobachtend zu verfolgen. Dies kann für die Beweislage, aber auch für ein zivilrechtliches Regressverfahren von Bedeutung sein. Eine solche Prozessbeobachtung kann bundesweit für Sie sichergestellt werden, ebenso wie die entsprechende Beratung. 

Auch die Rechtsmittel der Berufung und Revision können für Sie eingelegt werden.

Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeiten

Selbstverständlich berate und vertrete ich Sie ebenfalls im Verkehrsstrafrecht und bei Ordnungswidrigkeiten, wenn Ihnen wegen eines Verkehrsverstoßes z. B. ein Bußgeld, Fahrverbot oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis droht.

 

Verhalten bei Strafverfolgung

Für eine effektive Verteidigung ist es im jeden Fall vom Vorteil, wenn Sie so früh wie möglich Kontakt zu Ihrem Anwalt aufnehmen – am Besten sobald Sie von den Ermittlungen Kenntnis erlangen.

Sie sollten die Ermittlungsbehörden darauf hinweisen, dass Sie sich anwaltlich vertreten lassen. Im Übrigen sollten Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. 

Im Geschäftsleben und Wirtschaftsverkehr wird präventive Beratung angesichts zunehmender Verschärfung und Erweiterung wirtschafts- und steuerstrafrechtlicher Regelungen immer wichtiger. Durch eine rechtliche Beratung können strafrechtliche Risiken ausgeschlossen und vermieden werden. 

Durch frühzeitige Einschaltung eines spezialisierten Rechtsanwalts können Bußgelder, Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen verhindert werden – zumindest erreicht werden kann eine geringere Sanktion. Das Opfer einer Straftat kann in einer Reihe von Fällen Rechte als Nebenkläger wahrnehmen. Als Vertreter der Nebenklage kann ich für Sie Einfluss auf das Verfahren gegen den Beschuldigten nehmen. Beispielsweise haben Sie das Recht, bei der Gerichtsverhandlung anwesend zu sein, Fragen und Anträge zu stellen sowie Erklärungen abzugeben. Sie erhalten Auskünfte und Abschriften aus den Akten und können ggf. Rechtsmittel einlegen lassen. Die Wahrnehmung dieser Rechte kann neben dem Aspekt der Genugtuung für Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche von vorbereitender Bedeutung sein. Diese können ggf. auch durch ein sogenanntes Adhäsionsverfahren bereits im Strafverfahren geltend gemacht werden.